Gewerbestrom-Voraussetzungen
Die Hürden für einen Gewerbestromvertrag sind niedrig: ein angemeldetes Gewerbe, die Postleitzahl des Standorts und der Jahresverbrauch genügen für den Vergleich. Hier steht, wer Gewerbestrom beziehen kann und worauf du bei Mindestabnahme und Abrechnungsart achtest.
Geprüft: 06/2026 · ohne Gewähr
Transparenz: Der Tarifrechner und einige Links auf dieser Seite sind Partner-/Affiliate-Angebote. Schließt du darüber einen Vertrag ab, erhalten wir ggf. eine Provision — für dich ohne Mehrkosten. Auf Vergleich und Reihenfolge nimmt das keinen Einfluss. Mehr dazu.
Wer kann Gewerbestrom beziehen?
Gewerbestrom können alle beziehen, die ein Gewerbe angemeldet haben. Dazu zählen:
- Unternehmen und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
- Freiberufler und Selbstständige
- Handwerksbetriebe, Praxen, Kanzleien und Gastronomien
- Vereine und Landwirtschaftsbetriebe
Welcher Nachweis nötig ist
Als Nachweis der gewerblichen Tätigkeit genügt in der Regel die Gewerbeanmeldung. Eine darüber hinausgehende Bonitäts- oder Umsatzprüfung ist für Standardtarife meist nicht nötig. Für den eigentlichen Vergleich brauchst du nur zwei Angaben:
- Postleitzahl des Betriebsstandorts — sie bestimmt Netzgebiet und Netzentgelte.
- Jahresverbrauch in kWh — am genauesten von der letzten Abrechnung, sonst geschätzt.
Die Zählernummer brauchst du erst beim Abschluss des gewählten Tarifs, nicht für den Vergleich. So kannst du unverbindlich prüfen, bevor du dich festlegst.
Mindestabnahme: ab wann lohnt es sich?
Ein eigener Gewerbestromtarif rechnet sich als Faustregel ab rund 10.000 kWh Jahresverbrauch. Einzelne Versorger setzen eine höhere Mindestabnahme voraus — manche Tarife sind erst ab 25.000 oder 50.000 kWh verfügbar. Liegt dein Verbrauch darunter, zeigt der Tarifrechner automatisch die Tarife, die zu deiner Menge passen; unter Umständen ist dann ein günstiger Standardtarif die bessere Wahl.
SLP oder RLM: die 100.000-kWh-Grenze
Wie abgerechnet wird, hängt vom Verbrauch ab:
| Abrechnungsart | Jahresverbrauch | Typisch für |
|---|---|---|
| Standardlastprofil (SLP) | bis 100.000 kWh | KMU, Praxen, Kanzleien, Handwerk, Gastronomie |
| Registrierende Leistungsmessung (RLM) | ab 100.000 kWh | größere Betriebe mit Lastgang-Messung |
Für SLP-Kunden funktioniert der Vergleich genauso einfach wie für Privatkunden: Postleitzahl und Verbrauch eingeben, Tarif wählen, wechseln. Erst ab 100.000 kWh wird die Beschaffung über die RLM individueller.
Allgemeine Information, keine Energie-, Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Angaben des jeweiligen Anbieters. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen brauche ich für Gewerbestrom?
Du musst als Gewerbetreibender registriert sein — die Gewerbeanmeldung genügt in der Regel als Nachweis. Für den Vergleich brauchst du nur die Postleitzahl des Betriebsstandorts und den Jahresverbrauch in kWh. Eine Zählernummer ist erst beim Abschluss erforderlich, nicht für den Vergleich.
Wer kann Gewerbestrom beziehen?
Alle, die ein Gewerbe angemeldet haben: Unternehmen und Kapitalgesellschaften, Freiberufler, Selbstständige, Vereine sowie Landwirtschaftsbetriebe. Auch Praxen, Kanzleien, Handwerksbetriebe und Gastronomien fallen darunter.
Gibt es eine Mindestabnahme beim Gewerbestrom?
Einzelne Versorger setzen eine Mindestabnahme pro Jahr voraus — manche Tarife sind erst ab 10.000, 25.000 oder 50.000 kWh verfügbar. Liegt dein Verbrauch darunter, zeigt der Tarifrechner automatisch die Tarife, die zu deiner Menge passen.
Was ist der Unterschied zwischen SLP und RLM?
Bis 100.000 kWh Jahresverbrauch werden Betriebe meist über ein Standardlastprofil (SLP) abgerechnet — darunter fallen die meisten KMU, Praxen, Kanzleien und Gastronomien. Ab 100.000 kWh greift die registrierende Leistungsmessung (RLM) mit individueller Lastgang-Messung und eigenen Tarifmodellen.
Brauche ich eine Zählernummer für den Vergleich?
Nein. Für den Vergleich genügen Postleitzahl und Jahresverbrauch. Die Zählernummer und den Zählerstand gibst du erst beim Abschluss des gewählten Tarifs an.
Weiter zu den Gewerbestrom-Kosten oder zur Übersicht der Anbieter.
Affiliate-Offenlegung & Unabhängigkeit
Wattango finanziert sich über Partner-Provisionen: Wechselst du über den eingebetteten Tarifrechner oder einen unserer Links den Stromanbieter, erhalten wir vom Partner eine Vergütung — für dich entstehen dadurch keine Mehrkosten. Welche Tarife der Rechner anzeigt und in welcher Reihenfolge, bestimmt das jeweilige Vergleichsportal anhand deines Verbrauchs, nicht die Höhe einer Provision. Strompreise sind tagesaktuell; maßgeblich sind die Angaben des jeweiligen Anbieters.